Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Hausverwaltung – übersichtlich gegliedert nach WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Verwaltung von Sondereigentum. Die Hinweise ersetzen keine individuelle Beratung, geben Ihnen aber eine gute erste Orientierung.
Bitte beachten Sie: Jede Immobilie und jede Eigentümergemeinschaft ist anders. Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird oder Ihre Situation vom Regelfall abweicht, kontaktieren Sie uns gerne direkt über das Kontaktformular oder telefonisch.
Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf der Seite Leistungen. Wichtige Formulare und Vorlagen stellen wir Ihnen im Bereich Dokumente & Downloads zur Verfügung.
Welche Aufgaben übernimmt die WEG-Verwaltung?
Wir kümmern uns um die kaufmännische, technische und rechtliche Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Dazu gehören unter anderem die Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung, das Führen der Beschlusssammlung, die Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans, das Einziehen des Hausgeldes, die Beauftragung und Überwachung von Dienstleistern sowie die Organisation von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Instandhaltungsrücklage?
Das Hausgeld umfasst die laufenden monatlichen Kosten der Eigentümergemeinschaft (z. B. Hausmeister, Reinigung, Versicherung, Heizung, Allgemeinstrom). Ein Teil davon wird – je nach Beschlusslage – der Instandhaltungsrücklage zugeführt. Die Instandhaltungsrücklage ist eine gesondert geführte Rücklage, die für größere zukünftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum bestimmt ist.
Wie häufig findet eine Eigentümerversammlung statt?
In der Regel findet mindestens einmal jährlich eine ordentliche Eigentümerversammlung statt, in der die Jahresabrechnung beschlossen, der Verwalter entlastet und wichtige Themen der Gemeinschaft besprochen werden. Bei Bedarf können zusätzlich außerordentliche Versammlungen einberufen werden, etwa bei dringenden Sanierungsvorhaben oder besonderen Beschlussfassungen.
Wie erhalte ich Protokolle und Beschlüsse?
Nach der Eigentümerversammlung erstellen wir ein Protokoll mit allen gefassten Beschlüssen. Dieses wird den Eigentümern – je nach Vereinbarung – per Post oder elektronisch zur Verfügung gestellt. Zudem führen wir eine gesetzlich vorgeschriebene Beschlusssammlung, in der alle Beschlüsse der Gemeinschaft nachvollziehbar dokumentiert werden.
An wen wende ich mich bei technischen Problemen am Gemeinschaftseigentum?
Bei Schäden oder Störungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Heizung, Dach, Fassade) informieren Sie bitte direkt unsere Hausverwaltung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt. In echten Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch, Brand) nutzen Sie bitte zunächst die Notrufnummern und informieren uns im Anschluss.
Wo finde ich weitere Informationen zur WEG-Verwaltung?
Einen Überblick über unsere Leistungen in der WEG-Verwaltung finden Sie auf der Seite Leistungen – WEG-Verwaltung. Formulare und Muster (z. B. Vollmachten zur Eigentümerversammlung) stellen wir Ihnen im Bereich Dokumente & Downloads für Wohnungseigentümergemeinschaften bereit.
Wer ist mein Ansprechpartner als Mieter?
Als beauftragte Hausverwaltung sind wir in allen Fragen rund um das Mietverhältnis Ihr erster Ansprechpartner, soweit uns der Vermieter damit betraut hat. Das umfasst unter anderem die Entgegennahme von Schadensmeldungen, Fragen zur Nebenkostenabrechnung sowie organisatorische Anliegen. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.
Wer trägt die Kosten für Reparaturen in der Wohnung?
Grundsätzlich sind Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Sache des Vermieters. Kleinreparaturklauseln im Mietvertrag können bestimmte Bagatellschäden bis zu einer vereinbarten Kostenobergrenze dem Mieter zuordnen. Bitte melden Sie Schäden immer zeitnah an uns, damit wir die Zuständigkeit prüfen und das weitere Vorgehen mit dem Vermieter abstimmen können.
Wie melde ich einen Schaden richtig?
Schildern Sie uns bitte möglichst genau, was passiert ist (Ort des Schadens, Zeitpunkt, sichtbare Folgen) und fügen Sie, wenn möglich, Fotos bei. Die Meldung können Sie uns per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular zukommen lassen. In dringenden Fällen (z. B. Wasser tritt aus, Gasgeruch, Heizungsausfall im Winter) nutzen Sie bitte zusätzlich die Notfallkontakte.
Wie funktioniert die Nebenkostenabrechnung?
Wir erstellen die jährliche Betriebskostenabrechnung auf Basis der tatsächlichen Kosten und der im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüssel. Die Abrechnung enthält eine transparente Aufstellung der Kostenarten und der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel. Etwaige Nachzahlungen oder Guthaben werden mit Ihnen direkt abgerechnet. Bei Fragen zur Abrechnung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Was gilt zur Hausordnung?
Die Hausordnung ist Teil des Mietvertrags beziehungsweise der Gemeinschaftsordnung der WEG und dient dem geordneten und respektvollen Zusammenleben im Haus. Sie enthält Regelungen unter anderem zu Ruhezeiten, Nutzung von Gemeinschaftsflächen, Müllentsorgung und Tierhaltung. Bitte beachten Sie diese Regelungen – bei Unklarheiten kommen Sie gerne auf uns zu.
Wo finde ich Formulare und Vorlagen für Mieter?
Im Bereich Dokumente & Downloads für Mieter stellen wir Ihnen ausgewählte Formulare und Muster (z. B. Adressänderung, SEPA-Mandat) zur Verfügung. Sollte ein benötigtes Formular fehlen, schreiben Sie uns bitte eine kurze Nachricht.
Was ist der Unterschied zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum?
Gemeinschaftseigentum sind alle Teile der Immobilie, die nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet sind, z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen bis zur Abzweigung in die Wohnung. Sondereigentum umfasst in der Regel die Räume der einzelnen Wohnung samt bestimmter, eindeutig zugeordneter Bauteile (z. B. Bodenbeläge, Innentüren, nicht tragende Innenwände). Die genaue Zuordnung ergibt sich aus Teilungserklärung und Aufteilungsplan.
Welche Leistungen bietet die Verwaltung von Sondereigentum?
Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung übernehmen wir für Vermieter unter anderem die Mietersuche (optional), die Abwicklung von Mietverträgen, das Forderungsmanagement (Miete, Kaution), die Abstimmung von Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung sowie die Kommunikation mit Mietern. Ziel ist es, Sie als Eigentümer spürbar zu entlasten und Ihr Objekt professionell zu betreuen.
Wie greift die Sondereigentumsverwaltung in die WEG-Verwaltung ein?
Die Sondereigentumsverwaltung ergänzt die WEG-Verwaltung, ersetzt sie aber nicht. Entscheidungen zum Gemeinschaftseigentum trifft weiterhin die Wohnungseigentümergemeinschaft. Wir achten darauf, Maßnahmen im Sondereigentum so zu koordinieren, dass sie mit den Regelungen der WEG, der Hausordnung und etwaigen laufenden Gemeinschaftsmaßnahmen im Einklang stehen.
Für wen lohnt sich eine Sondereigentumsverwaltung besonders?
Eine professionelle Sondereigentumsverwaltung empfiehlt sich insbesondere für Eigentümer, die nicht in der Nähe der Immobilie wohnen, mehrere Einheiten besitzen, beruflich stark eingespannt sind oder die laufende Kommunikation mit Mietern und Handwerkern abgeben möchten. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Leistungspakete in einem persönlichen Gespräch.
Wo finde ich weitere Informationen zur Sondereigentumsverwaltung?
Details zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Leistungen – Verwaltung von Sondereigentum. Ergänzende Unterlagen und Formulare stellen wir unter Dokumente & Downloads für Vermieter & Sondereigentümer bereit.
Ihre Frage wurde hier nicht beantwortet oder Sie wünschen eine Einschätzung zu einem konkreten Sachverhalt? Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch während unserer Geschäftszeiten.
In dringenden Notfällen (z. B. akuter Wasserschaden, Brand, Gasgeruch) wenden Sie sich bitte zuerst an die offiziellen Notrufnummern und – sofern vorhanden – an die in Ihrer Liegenschaft ausgehängten Handwerker-Notdienste. Informieren Sie uns anschließend, damit wir die weiteren Schritte koordinieren können.
Wir aktualisieren diese FAQ regelmäßig, wenn sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern oder neue Fragestellungen in der täglichen Praxis auftreten. Schauen Sie daher bei Bedarf gerne wieder vorbei.